Gekündigt? Selbständig und doch Ansprüche wie ein Arbeitnehmer?
War jemand schein-selbständig, besteht die Möglichkeit im Nachhinein Ansprüche aus der Sozialversicherung zu erlangen. Hierzu ist ein Statusfeststellungsverfahren notwendig. Das kann dazu führen, dass Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden und Ansprüche aus der Sozialversicherung entstehen.
Auch eine Kündigungsschutzklage ist möglich, unter der Voraussetzung, dass das Arbeitsgericht feststellt, dass eine abhängige und nicht selbständige Beschäftigung vorliegt. Beachte! Diese muss allerdings drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.